Das Recht auf Ihrer Seite – herzlich willkommen bei

Rechtsanwältin Daniela Mariano-Friedrich


Ihre Zeit ist knapp ...

Daher stelle ich mich hier nur in aller Kürze vor

Ich bin seit 20 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und seit 15 Jahren Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zunächst war ich als Juniorpartnerin in einer Kanzleipartnerschaft bei den Rechtsanwälten Linkenheil, Eckert & Kollegen in Heilbronn in verschiedenen Rechtsgebieten tätig.

 

Nach einer Elternzeit habe ich meinen Kanzleisitz in Haßmersheim im Jahr 2017 gegründet, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Zusätzlich arbeite ich als Rechtsberaterin für den Deutschen Mieterbund in Heilbronn und für weitere Institutionen.

 

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Mietrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.


Aktuell informiert

Neue Fortbildung: AGB im Geschäftsraum-Mietrecht (Aufbauseminar)

Im Gewerbemietvertrag sind die AGB von enormer Bedeutung. Denn Fehler in diesen Angaben haben oft große wirtschaftliche Auswirkungen für die Parteien. Ich habe daher ein Online-Aufbauseminar besucht und erfolgreich abgeschlossen.

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Mietertipp Ersatzwohnraum

Können Mietende nach einer Kündigung keine Ersatzwohnung finden, so können sie eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen fehlenden Ersatzwohnraums nur verlangen, wenn sie sich unmittelbar nach Zugang der Kündigung intensiv um die Anmietung einer neuen Wohnung bemüht haben (LG Berlin, Urt. v. 28.9.2023 – 67 S 101/23)

Bundesgerichtshof erleichtert Aufrechnung von verjährten Schadenersatzforderungen mit Kautionsguthaben

Die Rückzahlung der Mietkaution führt oft zu Streitigkeiten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen. Eine zentrale Frage ist, ob Vermietende verjährte Schadensersatzansprüche mit der Kaution verrechnen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dies möglich ist, selbst wenn die Forderung verjährt ist, solange die Verjährung beim ersten Aufrechnungszeitpunkt noch nicht eingetreten war und beide Ansprüche gleichartig sind.

 

Diese Entscheidung ist für Mieter*innen nachteilig, da sie auch nach mehr als sechs Monaten nach Auszug mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden können. Mieter*innen müssen im Zweifelsfall klagen, um ihre Kaution zurückzubekommen.


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